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Evact UG (haftungsbeschränkt)
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66123 Saarbrücken
Mobil 0171-172 0 8 15
Sitz der Gesellschaft: Saarbrücken
Geschäftsführer: Achim Hachenthal
Amtsgericht Saarbrücken HRB105240
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Haftungsausschluss:
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Der Veranstalter beabsichtigt die Veranstaltung bei jeder Wetterlage durchzuführen. Ist der Betreiber aufgrund höherer Gewalt oder zum Schutz von Leib und Leben der Teilnehmer, Dritten und seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung verpflichtet von der Durchführung der Veranstaltung im Gesamten oder teilweise abzusehen oder die Durchführung ganz oder teilweise anders zu verändern, so steht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
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Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstaltung in besonders hohem Maße Anforderungen an die sportliche Ausdauer- und Leistungsfähigkeit stellt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.
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Der Teilnehmer erklärt mit seiner Onlineanmeldung, dass er gesund ist und sein Trainingszustand für eine überdurchschnittlich belastende sportliche Laufherausforderung ausreichend ist. Der Teilnehmer erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass ihn der Veranstalter aus der Veranstaltung ausschließt, wenn der Teilnehmer durch seinen körperlichen Zustand sich selbst oder andere Teilnehmer oder Dritte gesundheitlich gefährdet. Der Veranstalter ist aber nicht verpflichtet den Teilnehmer auszuschließen.
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Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter oder seine Vertreter und Beauftragten nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art haften, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstanden sind oder entstehen können. Dies gilt jedoch nicht, wenn Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Vertreter und Beauftragen entstanden sind.
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Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Sponsoren der Veranstaltung, die Organisatoren und die Besitzer privater Wege bzw. deren Vertreter.
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Darüber hinaus anerkennt der Teilnehmer, dass der Veranstalter, seine Vertreter und Beauftragten nicht für solche Schäden einzustehen hat, die ein anderer Teilnehmer verursacht. Die Teilnehmer haften stattdessen untereinander für vorsätzliche und grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung ist in solchen Fällen ebenfalls auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zur Verwirklichung dieser Erklärung stellt der Teilnehmer den Veranstalter von ihm verursachten Schadensersatzansprüchen die Dritten im Rahmen der Veranstaltung zu stehen frei.
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Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
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Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers.